Vereinsvereinbarung

Räumlichkeiten

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
07:30 – 08:00 Uhr Frühdienst
08:00 – 16:00 Uhr Betreuungszeit
14:00 Uhr Abholzeit
16:00 Uhr Abholzeit

 

Aufgaben der Erzieherinnen

Die Gruppe wird von zwei Erzieherinnen in Vollzeit und zwei Teilzeitkräften betreut.
Die Erzieherinnen

  • haben die Aufsichtspflicht über die Kinder in der Gruppe
  • schaffen die inhaltlichen Schwerpunkte des Kindergartens unter Berücksichtigung der entsprechenden Konzepte des Vereins Weykiki e.V.
  • veranstalten regelmäßige Elternabende
  • sind für die Instandhaltung der Einrichtungsgegenstände, des Spielzeugs und der Materialien insofern verantwortlich, dass Informationen über deren Zustand an den Vorstand weitergeleitet werden.

Gruppengröße

Die maximale Gruppengröße im Kindergarten liegt bei 20 Kindern.

Ende der Betreuung/Kündigung

Mit dem Eintritt in die Schule erfolgt die Abmeldung vom Kindergarten automatisch am 31. Juli.

Die Abmeldung eines Kindes aus dem Kindergarten während des Kindergartenjahres erfolgt jeweils schriftlich drei Monate zum Monatsende.

Sonderbetreuungszeiten können (Früh- und Spätdienst) zum Ende eines Halbjahres gekündigt werden (zum 1. Januar oder zum 1. August). Die Kündigung muss einen Monat vor Beendigung beim Vereinsvorstand in schriftlicher Form eingegangen sein.

Kosten

Laufende Betriebskosten (Miete, Strom, Wasser, Gas, etc.), Lohnkosten der Erzieherinnen, die als 520 €-Kraft eingestellt sind und Materialkosten werden in voller Höhe vom Verein getragen. Außerordentliche Anschaffungen werden nur nach Kenntnisnahme und Zustimmung des Vereinsvorstandes vorgenommen. Werden Kosten oder Ausgaben ohne Zustimmung des Vorstandes verursacht, werden sie von den Personen getragen, die dafür verantwortlich sind.

Beachte auch Satzung § 5 Absatz 1 bis 5 (Rechte und Pflichten des Mitglieds).

Ort des Kindergartens

Der Kindergarten findet in den Räumen der Kleinen Heide 31, 28844 Weyhe-Kirchweyhe statt.

Betreuung während der Ferienzeiten

Der Betrieb des Kindergartens findet während der gesetzlichen Schulzeit Niedersachsens statt.
Während der Schulferien, an schulfreien Tagen (z.B. Brückentagen, Feiertage) findet ein Feriendienst statt. Schließzeiten werden vom Verein bzw. den Erziehern Anfang des Kindergartenjahres festgelegt.